Eine ausführliche Diagnostik kann ich in meiner Praxis durchführen.
Um einen Antrag (nach § 35a SGB VIII) auf Übernahme der Therapiekosten durch das Jugendamt stellen zu können, muss ein entsprechendes Gutachten vorliegen und eine körperliche Untersuchung durchgeführt worden sein. Dazu wenden Sie sich an Fachkräfte, wie
- Diplom-Psychologen
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
- Augenarzt und HNO-Arzt
Bausteine der multiaxialen Diagnostik sind: